Allgemeine Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der
Silverscreen Tours GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt der zwischen dem Kunden und der Silverscreen Tours GmbH (nachfolgend „SIL“), zu Stande kommenden Vermittlung über die Erbringung von Tagestouren, Reiseleistungen oder Ticketleistungen. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1.  Stellung von SIL; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1.   SIL vermittelt die ausgeschriebenen Tickets, Einzelreiseleistungen und Tagestouren (nachfolgend gesammelt als „Reiseleistungen“ bezeichnet) lediglich als Vermittler zwischen dem Anbieter und Vertragspartner der Reiseleistung (nachfolgend „TSP“ abgekürzt) und dem Kunden.

1.2.   SIL hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des §651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von SIL vorliegen.

1.3.   Unbeschadet der Verpflichtungen von SIL als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von SIL) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist SIL im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 oder 1.2 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Dienst­leistungsvertrages. SIL haftet daher nicht für die Angaben des TSP zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Die Haftung von SIL als Vermittler sowie nach zwingendem Recht, insbesondere nach Fernabsatz, bleibt hiervon unberührt.

1.4.   Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von SIL herausgegebenen Angebote in Internetauftritten sind.

1.5.   Jedem TSP bleibt es vorbehalten, mit dem Kunden andere als die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Geschäfts­bedingungen zu treffen.

2.  Vertragsschluss

2.1.   Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:
a) Buchungen werden schriftlich, per E-Mail und online entgegen­genommen.
b) Grundlage des Angebots von TSP und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c)  Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TSP vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2.   Für die Buchung, die schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde TSP den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde drei Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch TSP oder SIL in Textform zustande.

2.3.   Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von TSP oder SIL erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)  Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags­sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die englische Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von TSP im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Bezahlen“ bzw. „Pay“ in Englisch bietet der Kunde TSP den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f)  Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „Bezahlen“ bzw. „Pay“ in Englisch begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reiseleistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. TSP ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von TSP oder SIL beim Kunden zu Stande.

2.4.   TSP und SIL weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3.  Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1.   Die geschuldete Leistung von TSP besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2.   Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit TSP, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3.   Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von TSP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4.   Angaben zur Dauer von Leistungen und Rückkehrzeiten sind Circa-Angaben und können nicht garantiert werden. TSP ist nicht haftbar für Schäden, die aufgrund von Verzögerungen der ungefähren Zeiten entstehen.

3.5.   Angaben über optionale Extras sind nur zur Orientierung des Kunden und können sich kurzfristig ändern.

3.6.   Die besuchten Orte und die Reihenfolge der Besuche können sich kurzfristig aufgrund von Witterungsverhältnissen, Verkehrsbedingungen oder örtlichen Veranstaltungen ändern.

3.7.   Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit TSP. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden so erheblich beein­trächtigt werden, dass die Durchführung der Leistung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
c)  Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden als auch TSP vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

4.  Zahlungsmodalitäten

4.1.   Nach Vertragsabschluss wird die Zahlung von 100% des Reise­leistungspreises bzw. des Ticketpreises zur Zahlung fällig.

4.2.   Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TSP zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs­recht des Kunden besteht, so ist TSP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts­kosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5.  Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1.   Nehmen der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von TSP zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl TSP zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2.   Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) TSP hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die TSP durch eine ander­weitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

6.  Kündigung und Rücktritt durch den Kunden, Rückgabe von Eintrittskarten

6.1.   Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reiseleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TSP oder SIL unter den angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen­über erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2.   Tritt der Kunde vor Reiseleistungsbeginn zurück oder tritt er die Reiseleistung nicht an, so verliert TSP den Anspruch auf den Reise­leistungspreis. Stattdessen kann TSP eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TSP zu vertreten ist oder am Ort der Reiseleistung oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reiseleistung erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TSP unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3.   Der TSP kann im Angebot eine angemessene Entschädigungs­pauschale unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktritts­erklärung und dem Beginn der Reiseleistung sowie unter Berücksichtig­ung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegen.

6.4.   Dem Kunden bleibt es unbenommen, TSP nachzuweisen, dass TSP überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung, soweit das Gesetz eine solche Möglich­keit vorsieht.

6.5.   Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistungen von TSP sowie sonstige gesetzlichen Gewähr­leistungsansprüche unberührt.

7.  Haftung von TSP; Versicherungen

7.1.   Eine Haftung von TSP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von TSP nicht vorsätzlich oder grob­fahrlässig verursacht wurde.

7.2.   TSP haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von TSP ursächlich oder mitursächlich war.

7.3.   Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskosten­versicherung ausdrücklich empfohlen.

8.  Rücktritt von TSP wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1.   TSP kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch TSP muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) TSP hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c)  TSP ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

8.2.   Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleistungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, soweit sich Kunde und TSP nicht auf eine alternative Leistung oder Zeitpunkt geeinigt haben.

9.  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1.   TSP kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von TSP nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2.   Kündigt TSP, so behält TSP den Anspruch auf den Leistungspreis; TSP muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TSP aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10.   Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

10.1.   Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SIL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SIL nur am Sitz von SIL verklagen.

10.2.   Für Klagen von SIL gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SIL vereinbart.

10.3.   Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmun­gen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungs­vertrag zwischen dem Kunden und SIL anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

10.4.   SIL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit­beilegung darauf hin, dass SIL nicht an einer freiwilligen Verbraucher­streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit­beilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für SIL verpflichtend würde, informiert SIL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. SIL weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

© Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019

Vermittler der Reiseleistung ist:
Silverscreen Tours GmbH | Grasweg 13 | 90556 Seukendorf | Germany
https://www.silverscreen.tours | contact @ silverscreen.tours | +49 911 98068843
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