Allgemeine Vermittlungs- und Reisebedingungen für vermittelte Pauschalreisen durch Silverscreen Tours GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung, soweit wirksam vereinbart, auf Pauschalreiseverträge, die dem Kunden von der Silverscreen Tours GmbH (nachfolgend „SIL“), vermittelt werden. Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Tagestouren und Tickets. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1.  Stellung von SIL; anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1.   SIL vermittelt die ausgeschriebenen Pauschalreisen (nachfolgend gesammelt als „Pauschalreisen“ bezeichnet) als Vermittler zwischen dem Reiseveranstalter und Vertragspartner (nachfolgend „TO“ abgekürzt) und dem Kunden.

1.2.   SIL hat als Vermittler die Stellung eines Reisevermittlers, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des §651v BGB die Voraussetzungen für die Reisevermittlung von SIL einer Pauschalreise vorliegen.

1.3.   Unbeschadet der Verpflichtungen von SIL als Reisevermittler einer Pauschalreise (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Sicherstellung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von SIL) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist SIL im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 oder 1.2 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Dienst­leistungsvertrages. SIL haftet daher nicht für die Angaben des TO zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Die Haftung von SIL als Vermittler sowie nach zwingendem Recht, insbesondere nach Fernabsatz, bleibt hiervon unberührt.

1.4.   Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von SIL herausgegebenen Angebote in Internetauftritten sind.

1.5.   Jedem TO bleibt es vorbehalten, mit dem Kunden andere als die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Geschäfts­bedingungen zu treffen.

2.  Vertragsschluss

2.1.   Für alle Buchungen von Pauschalreisen gilt:
a) Buchungen werden schriftlich, per E-Mail und online entgegen­genommen.
b) Grundlage des Angebots von TO und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalreiseangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c)  Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TO vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2.   Für die Buchung, die schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde TO den Abschluss des Pauschalreise­vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde drei Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch TO oder SIL in Textform zustande.

2.3.   Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von TO oder SIL erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c)  Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags­sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die englische Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von TO im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Bezahlen“ bzw. „Pay“ in Englisch bietet der Kunde TO den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f)  Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „Bezahlen“ bzw. „Pay“ in Englisch begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. TO ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von TO oder SIL beim Kunden zu Stande.

2.4.   TO und SIL weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3.  Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1.   Die geschuldete Leistung von TO besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2.   Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit TO, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.3.   Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von TO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.4.   Angaben über optionale Extras sind nur zur Orientierung des Kunden und können sich kurzfristig ändern.

3.5.   Die besuchten Orte und die Reihenfolge der Besuche können sich kurzfristig aufgrund von Witterungsverhältnissen, Verkehrsbedingungen oder örtlichen Veranstaltungen ändern.

3.6.   Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit TO. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung der Pauschalreise für den Kunden objektiv unzumutbar ist.

4.  Zahlungsmodalitäten

4.1.   Nach Vertragsabschluss und gesetzlich vorgeschriebener Kundegeldabsicherung durch den TO wird die Anzahlung in der im Angebot angegeben Höhe zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird entsprechend der Zahlungsfälligkeit im Angebot fällig.

4.2.   Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TO zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs­recht des Kunden besteht, so ist TO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.

5.  Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1.   Nehmen der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von TO zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl TO zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5.2.   TO wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Rückerstattung von ersparten Aufwendungen der Leistungsträger zu erhalten. Solch eine Pflicht besteht nicht, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen unerheblich sind.

6.  Kündigung und Rücktritt durch den Kunden, Rückgabe von Eintrittskarten

6.1.   Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TO oder SIL unter den angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Pauschalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

6.2.   Tritt der Kunde vor Pauschalreisebeginn zurück oder tritt er die Pauschalreise nicht an, so verliert TO den Anspruch auf den Pauschal­reisepreis. Stattdessen kann TO eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TO zu vertreten ist oder am Ort der Pauschalreise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TO unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3.   Der TO kann im Angebot eine angemessene Entschädigungspauschale unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Pauschalreise sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Pauschal­reisen festgelegen.

6.4.   Dem Kunden bleibt es unbenommen, TO nachzuweisen, dass TO überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung, soweit das Gesetz eine solche Möglichkeit vorsieht.

6.5.   Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Pauschalreisen von TO sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungs­ansprüche unberührt.

7.  Haftung von TO; Versicherungen

7.1.   Die vertragliche Haftung von TO für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7.2.   TO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TO sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

7.3.   TO haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TO ursächlich geworden ist.

7.4.   Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskosten­versicherung ausdrücklich empfohlen.

8.  Rücktritt von TO wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1.   TO kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch TO muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Pauschalreisen oder bestimmte Arten von Pauschalreisen bzw. Ticketleistungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
b) TO hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c)  TO ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Pauschalreise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Pauschalreise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

8.2.   Wird die Pauschalreise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Pauschalreisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, soweit sich Kunde und TO nicht auf einer alternativen Leistung oder Zeitpunkt geeinigt haben.

9.  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

9.1.   TO kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von TO nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

9.2.   Kündigt TO, so behält TO den Anspruch auf den Leistungspreis; TO muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TO aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10.   Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung

10.1.   Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SIL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann SIL nur am Sitz von SIL verklagen.

10.2.   Für Klagen von SIL gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SIL vereinbart.

10.3.   Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungs­vertrag zwischen dem Kunden und SIL anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

10.4.   SIL weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit­beilegung darauf hin, dass SIL nicht an einer freiwilligen Verbraucher­streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit­beilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für SIL verpflichtend würde, informiert SIL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. SIL weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

© Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019

Vermittler der Pauschalreise des TO ist:
Silverscreen Tours GmbH | Grasweg 13 | 90556 Seukendorf | Germany
https://www.silverscreen.tours | contact @ silverscreen.tours | +49 911 98068843
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